
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Outreside
Fassung vom 22. August 2026
Dieses Dokument ist eine konsolidierte Vertragsfassung: Teil A enthält die für alle Angebote der Lynx Group GmbH gemeinsamen Bedingungen; Teil B enthält die besonderen Regeln für Outreside. Bei Widersprüchen geht Teil B vor.
Teil A – Gemeinsame Bedingungen der Lynx Group GmbH
1. Anbieterin, Geltungsbereich und Begriffe
Vertragspartnerin für die in diesen AGB bezeichneten Waren und Leistungen ist:
Lynx Group GmbHKaiserstuhlstrasse 2
8154 Oberglatt ZH
Schweiz
UID/MWST: CHE-230.130.559
Handelsregister-Nr.: CH-020.4.079.394-0
Diese AGB gelten für Verträge mit Privatkunden («Konsumenten») und Geschäftskunden («Unternehmen»), soweit in Teil B keine besondere Regelung getroffen wird. Konsumenten sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten oder familiären Zwecken handeln. Unternehmen handeln im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Für den Vertrag gelten in folgender Reihenfolge: (1) die individuelle Offerte oder Auftragsbestätigung, (2) die besonderen Bedingungen der betroffenen Marke in Teil B und (3) diese gemeinsamen Bedingungen in Teil A. Individuelle Abreden gehen vor. Zwingendes Recht, insbesondere zwingender Konsumentenschutz, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser AGB ist massgebend. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge.
3. Angebot und Vertragsschluss
Produkt- und Leistungsdarstellungen auf Websites, in Katalogen oder Präsentationen sind grundsätzlich Einladungen zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer Offerte oder Ausführung beziehungsweise Versand der bestellten Leistung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet ist.
Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler dürfen berichtigt werden. Ist eine Berichtigung für den Kunden wesentlich, kann er sein Angebot zurückziehen beziehungsweise vom noch nicht erfüllten Vertrag zurücktreten.
4. Preise, Steuern und Nebenkosten
Massgebend sind die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Checkout ausgewiesenen Preise. Gegenüber Konsumenten werden obligatorische Steuern und nicht vermeidbare Zuschläge vor Vertragsschluss ausgewiesen. Versand-, Montage-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden separat angegeben, soweit sie nicht im Preis enthalten sind.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gelten die in der Bestellung genannten Lieferbedingungen. Soweit ausdrücklich DAP (Incoterms® 2020) vereinbart ist, trägt der Empfänger die Einfuhrabgaben und lokale Einfuhrumsatzsteuer.
5. Zahlung
Es gelten die im Checkout, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung angebotenen Zahlungsarten und Fälligkeiten. Lynx Group darf die Leistung von einer Zahlungsfreigabe oder vereinbarten Anzahlung abhängig machen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen; notwendige und angemessene Mahn- oder Inkassokosten können im gesetzlich zulässigen Umfang belastet werden.
6. Lieferung und Leistung
Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls sind sie sorgfältig geschätzte Richtwerte. Teillieferungen erfolgen nur, wenn sie vereinbart oder für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Lynx Group, etwa Naturereignissen, behördlichen Massnahmen, Streiks, erheblichen Transportstörungen oder nicht vorhersehbaren Lieferausfällen, verlängern sich Fristen angemessen. Dauert die Verhinderung unzumutbar lange oder wird die Leistung unmöglich, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags beenden; bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
7. Gefahrübergang und Prüfung
Bei Konsumenten geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Konsumenten oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über. Beauftragt ein Unternehmen den Transport oder wird die Ware an einen Frachtführer übergeben, gelten die gesetzlich beziehungsweise individuell vereinbarten Regeln.
Bitte dokumentieren Sie sichtbare Transportschäden bei Erhalt und melden Sie sie unverzüglich. Eine verspätete Meldung beschränkt zwingende Rechte von Konsumenten nicht. Unternehmen müssen erkennbare Mängel innerhalb von drei Werktagen und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform melden, soweit gesetzlich zulässig.
8. Mängelrechte und Verjährung
Bei neuen Waren an Konsumenten beträgt die Frist für Mängelansprüche mindestens zwei Jahre ab Ablieferung. Zwingende längere Fristen des Staates, in den Lynx Group gezielt verkauft, bleiben vorbehalten. Bei Unternehmen beträgt die Frist zwölf Monate, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingendes Recht entgegensteht.
Lynx Group kann einen berechtigten Mangel zunächst durch Reparatur oder Ersatz beheben. Ist dies unmöglich, unverhältnismässig, nicht innerhalb angemessener Frist möglich oder für den Konsumenten mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden, stehen die zwingenden Rechte auf Preisminderung oder Vertragsauflösung zur Verfügung. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
Keine Mängelrechte bestehen für Schäden aus unsachgemässer Verwendung, natürlicher Abnutzung, Nichtbeachtung von Montage-, Pflege- oder Sicherheitshinweisen oder nicht autorisierten Eingriffen, soweit diese Umstände den Mangel verursacht haben.
9. Freiwillige Garantien
Freiwillige Hersteller- oder Haltbarkeitsgarantien gelten zusätzlich und unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten. Umfang, Dauer, Garantiegeber, Verfahren und Ausschlüsse ergeben sich ausschliesslich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Eine freiwillige Garantie schränkt gesetzliche Rechte gegen die Verkäuferin nicht ein.
10. Haftung
Lynx Group haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden und nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lynx Group, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende Konsumentenrechte bleiben unberührt.
Für Daten, Masse, Freigaben, Anschlüsse oder sonstige Vorgaben des Kunden haftet Lynx Group nicht, soweit der Schaden auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und Lynx Group die Unrichtigkeit nicht erkennen musste.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lynx Group GmbH. Der Kunde ermächtigt Lynx Group, einen Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten in das zuständige Register eintragen zu lassen, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
12. Geistiges Eigentum
Marken, Produktdesigns, Fotografien, Texte, Pläne, CAD-Daten, Renderings, Methoden und sonstige Unterlagen bleiben geschützt. Nutzungsrechte werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang und grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Vorbestehende Rechte und allgemein verwendbares Know-how verbleiben bei Lynx Group beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
13. Datenschutz
Personendaten werden nach dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, der DSGVO bearbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Website. Zahlungs-, Logistik- und andere Dienstleister können für ihre Verarbeitung eigenständig verantwortlich sein.
14. Beschwerden und aussergerichtliche Streitbeilegung
Beschwerden sollen zuerst an den in Teil B genannten Markenkontakt gerichtet werden. Lynx Group nimmt an einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nur teil, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies im Einzelfall vereinbart wird. Informationen zu einer zuständigen Stelle werden erteilt, soweit das anwendbare Recht dies verlangt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Konsumenten bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts und zwingende Gerichtsstände unberührt. Für Unternehmen ist, soweit zulässig, der Sitz der Lynx Group GmbH ausschliesslicher Gerichtsstand.
16. Schlussbestimmungen und Sprache
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen; an ihre Stelle tritt das anwendbare Gesetz.
Die deutsche Fassung ist die verbindliche Vertragsfassung. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit, soweit nicht zwingendes lokales Recht etwas anderes verlangt.
Teil B – Besondere Bedingungen für Outreside
17. Marke, Kontakt und Anwendungsbereich
Outreside ist ein Angebot der Lynx Group GmbH. Diese besonderen Bedingungen gelten für Bestellungen über outreside.com und die dazugehörigen Verkaufskanäle.
Kontakt: go@outreside.com. Die Rücksendeadresse wird nach Anmeldung der Rückgabe mitgeteilt; senden Sie Waren nicht unaufgefordert an den Gesellschaftssitz.
18. Sortiment und Produktinformationen
Outreside verkauft eigene Produkte und Produkte anderer Hersteller. Technische Daten, Lieferumfang, Kompatibilität und Pflegehinweise der konkreten Produktseite sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit. Geringfügige material- oder produktionsübliche Abweichungen bei Naturmaterialien stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion und zugesicherte Eigenschaften erhalten bleiben.
19. Bestellung, Verfügbarkeit und Versand
Der Kunde kann Eingaben vor Absenden der Bestellung prüfen und korrigieren. Nach Eingang wird unverzüglich eine elektronische Bestellbestätigung versandt. Verfügbarkeit, Liefergebiet, Versandart und Versandkosten ergeben sich aus Produktseite und Checkout. Sperrige Ware kann nach Ankündigung per Spedition bis Bordsteinkante geliefert werden; Einbringung und Montage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestellt wurden.
20. Widerruf und freiwillige Rückgabe
Für Verbraucher in der Schweiz besteht bei Onlinekäufen kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rückgaberecht besteht nur, wenn es im Checkout, in der Auftragsbestätigung oder in der jeweils gültigen Rückgaberichtlinie ausdrücklich zugesagt wird.
Verbraucher, die von Outreside gezielt in einem EU-Mitgliedstaat beliefert werden, haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden, sowie in weiteren gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Der Widerruf ist eindeutig an go@outreside.com zu erklären. Die Ware ist danach fristgerecht an die mitgeteilte Adresse zurückzusenden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern er hierüber vor Vertragsschluss informiert wurde; bei mangelhafter oder falsch gelieferter Ware trägt Outreside die notwendigen Rücksendekosten. Die gesetzlichen Erstattungsfristen und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
21. Herstellergarantien und Kundendienst
Bei Produkten anderer Marken ist Outreside Verkäuferin und Ansprechpartnerin für gesetzliche Mängelrechte. Herstellergarantien bestehen zusätzlich nur nach der jeweiligen Garantieerklärung. Ersatzteil-, Reparatur- oder Montageservices ausserhalb der Mängelhaftung können kostenpflichtig angeboten werden.